41. Internationales Wiener Motorensymposium

Kooperation und Wettbewerb: Dos and Don'ts nach EU-Kartellrecht

Autoren

H. Kleene, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf / Hannover

Jahr

2020

Druckinfo

Fortschritt-Berichte VDI, Reihe 12, Nr. 813

Zusammenfassung

Beispiele für die Kooperation von Automobilunternehmen in verschiedenen Bereichen finden sich in großer Zahl. Sie können jedoch umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen der nationalen und europäischen Kartellbehörden auslösen und im Ergebnis zu hohen Bußgeldern führen. Im Grundsatz verbietet das Kartellrecht nämlich Unternehmen Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken. Da Unternehmenskooperationen aber auch aus wettbewerblicher Sicht wünschenswerte Effekte haben können, sind Ausnahmen vom Kartellverbot vorgesehen. Diese folgen dem Leitgedanken, dass die Wettbewerbsbeschränkung erforderlich sein muss, um einen Vorteil für Verbraucher zu erzielen, welcher die Einschränkung im Ergebnis aufwiegt. Aus dieser Systematik lassen sich grobe Handlungsleitlinien für Kooperationen in der Praxis aufzeigen. Im Einzelfall muss jedoch stets umfassender rechtlicher Rat eingeholt werden.

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