40. Internationales Wiener Motorensymposium
Die Folgen des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Fahrzeuge auf die Energieversorgung bis 2030 am Beispiel Österreichs
Autoren
Dr. W. Tober, Dipl.-Ing. T. Bruckmüller, Dipl.-Ing. D. Fasthuber,
Technische Universität Wien
Jahr
2019
Druckinfo
Fortschritt-Berichte VDI, Reihe 12, Nr. 811
Zusammenfassung
Die derzeit noch niedrigen BEV-Bestände beim PKW und leichten Nutzfahrzeug (LNF) unterliegen aufgrund der stark zunehmenden Neuzulassungszahlen einem beachtlichen Wachstum. Daraus ergeben sich zahlreiche Fragen in Hinblick auf die erforderliche Ladeinfrastruktur, welche in dieser Studie bis 2030 untersucht werden. Zusätzlich werden die Auswirkungen höherer BEV-Bestände bis hin zu 100 % untersucht.
Ausgehend von der Bestandsentwicklung und dem detaillierten Mobilitätsverhalten der österreichischen PKW-Nutzer, werden der Leistungsgang sowie die Gleichzeitigkeit der Ladenutzung berechnet. Dabei werden unter anderem der Verbrauch und die Umgebungstemperatur berücksichtigt. Zusätzlich wird nach Ort (Bundesland/Stadt), Jahreszeit, Wochentag, Erwerbsstatus des Fahrers, Zweck der Fahrt sowie Fahrtziel differenziert. Der daraus resultierende Leistungsgang und die Gleichzeitigkeit liefern die benötigte Leistung, Energie und Anzahl der Ladestellen. Es werden die Auswirkungen auf das lokale Verteilernetz in verschiedenen Modellen (ländlich, klein- und großstädtisch) untersucht. Anschließend werden die Kosten für die Errichtung der Ladestellen abgeschätzt.
Bis 2030 wird ein BEV-Bestand von 11 % beim PKW und 6,5 % beim LNF erwartet. Deren Ladevorgänge erzeugen eine Spitzenlast von 1,1 GW. Das entspricht 11 % der derzeitigen Spitzenlast. Der zusätzliche Energiebedarf im Jahr 2030 beträgt 2,2 TWh bzw. 3,2 % des derzeitigen Bedarfs. Die Untersuchung typischer lokaler Verteilernetzmodelle zeigt, dass bis 2030 keine unzulässigen Überschreitungen in einem typischen Netz und daher keine Netzerweiterungsmaßnahmen zu erwarten sind. In 2030 werden rund 860.000 Ladestellen benötigt, wodurch sich Kosten in der Höhe von 6,1 Mrd. € ergeben, was 9.800 €/Fahrzeug entspricht.
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