41. Internationales Wiener Motorensymposium

Automatisiertes Fahren: Was fehlt noch für einen sicheren Rechtsrahmen für Level 3?

Autoren

AUTONOMOUS DRIVING PANEL:
M. Siemann, AUDI AG, Ingolstadt

Jahr

2020

Druckinfo

Fortschritt-Berichte VDI, Reihe 12, Nr. 813

Zusammenfassung

Das automatisierte und autonome Fahren hat das Potenzial, die Mobilität substanziell zu verbessern. So besteht die Chance die Mobilität nicht nur nachhaltiger, sondern auch sicherer zu gestalten. Bis es jedoch so weit ist, bestehen noch eine Reihe an Herausforderungen.
Doch während im technischen Bereich aktuell schon Lösungen für diese Herausforderungen entwickelt werden, darf eine andere wichtige Komponente nicht vergessen werden.
Auch aus rechtlicher Sicht muss der Weg für die Nutzung von automatisierten und autonomen Fahrsystemen geebnet werden. Denn ohne eine entsprechende Anpassung des Rechtsrahmens, dürfen diese Systeme auf den Straßen in der Regel nicht zum Einsatz kommen.
Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass nicht die eine harmonisierte Rechtsordnung für die Automatisierung der Fahrzeuge gilt. Vielmehr ist grundsätzlich jeder Staat dahingehend souverän, dass er seine eigenen Regelungen erlassen kann. Daher ist hinsichtlich des Rechtsrahmens mit einem „Flickenteppich“ durch unterschiedliche rechtliche Anforderungen zu rechnen, auch wenn künftig insbesondere innerhalb der Europäischen Union (EU) zumindest im Bereich der technischen Regulierung bereits ein harmonisierter Rahmen gelten wird.
Von noch größerer und elementarer Bedeutung für die Einführung dieser neuen Systeme ist jedoch, dass zumindest die rechtlichen und technischen Anforderungen aufeinander abgestimmt sind und ineinander verzahnt umgesetzt werden. Anderenfalls ist ein Inverkehrbringen dieser Systeme kaum möglich, da unterschiedliche, und im Zweifel sich sogar widersprechende Anforderungen aus technischer und rechtlicher Sicht, dessen Umsetzung nahezu ausschließen dürften.

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