42. Internationales Wiener Motorensymposium
Zukünftige Euro 7 / VII Antriebe: Herausforderungen und Machbarkeit
Autoren
Dr.-Ing. Michael Krüger, Dipl.-Ing. Martin Krüger, Dr.-Ing. A. Kufferath, Dipl.-Ing. D. Naber, Dr.-Ing. E. Schünemann, Robert Bosch GmbH, Stuttgart:
Jahr
2021
Druckinfo
Eigenproduktion ÖVK
Zusammenfassung
Die Europäische Kommission beabsichtigt nach eigener Aussage, für die künftige Euro 7/VII Regulierung neue Maßstäbe anzuwenden. Die neue Gesetzgebung soll sich aus dem politischen Ziel „Zero Pollution“ ableiten, das im Green Deal formuliert ist. Daraus wird die Maßgabe abgeleitet, mit „Best Available Technology“ nur geringstmögliche Emissionen für jegliche Art von Fahrt zuzulassen. Grenzwerte und Randbedingungen verlieren damit deutlich den Bezug zu tatsächlich relevanten Fahrbedingungen und dem Handlungsbedarf zur Luftqualitätsverbesserung. Am 27.Oktober 2020 wurden in der „Advisory Group for Vehicle Emission Standards“ (AGVES) seitens des CLOVE Konsortiums, das technische Beratergremium der EUKommission, zwei Szenarien als Grundlage für die Gesetzgebung Euro 7 (PKW und leichte Nutzfahrzeuge) sowie Euro VII (schwere Nutzfahrzeuge) erstmals vorgestellt. Die vorgestellten Szenarien sind aus Sicht von Bosch mit zum Einführungszeitraum verfügbarer Technologie nicht umsetzbar. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die signifikante Verschärfung der Grenzwerte und deren Einhaltung auch unter extremen, kombinatorischen Randbedingungen nicht robust abgebildet werden kann. Ebenso ist eine robuste Erfüllung der Diagnose-, Homologations- und Absicherungsanforderungen seitens des Fahrzeugherstellers in dieser Form nicht darstellbar. Diese Aussagen gelten sowohl für Otto- und Dieselantriebe im Pkw sowie im leichten und schweren Nutzfahrzeug. Auch wenn die Szenarien nach Aussage der Europäischen Kommission nur eine erste Diskussionsgrundlage darstellen, soll im vorliegenden Beitrag der Robert Bosch GmbH versucht werden, eine erste Einschätzung des technisch möglichen Emissionsminderungspotenzials in Verbindung mit entsprechenden Randbedingungen im Hinblick auf die Euro 7/VII Emissionsstufe zu geben. Dabei sollen sowohl die bekannten Luftqualitätsstandards und die Treibhausgasemissionen als auch eine erschwingliche und flächendeckend verfügbare Mobilität im Personen- und Gütertransport berücksichtigt werden
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