Informationen zur Mitgliedschaft

1. Wer kann Mitglied beim Österreichischen Verein für Kraftfahrzeugtechnik werden?

Ordentliche Mitglieder können werden:

  • Ingenieure, die ein mit Erfolg abgeschlossenes Studium an einer in- oder ausländischen Universität oder Fachschule nachweisen.
  • Interessenten (natürliche und juristische Personen) an den technischen Wissenschaften, welche mit dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik in fachlichem Zusammenhang stehen.

Studentische Mitglieder können werden:

  • Studierende an Fach-, Hochschulen und Universitäten, für eine maximale Zeitdauer von fünf Jahren.

2. Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft?

  • ÖVK-Mitglieder erhalten Zugang zum Mitgliederbereich auf der ÖVK-Homepage www.oevk.at mit aktuellen Informationen aus Wissenschaft und Forschung. Der Mitgliederbereich bietet die Möglichkeit zum Download der Vortragstexte aller Wiener Motorensymposien seit 1985, der kompletten ÖVK-Vortragstexte der Veranstaltungsserie „ÖVK-Vorträge mit anschließender Diskussion“, soweit diese von den Vortragenden zur Verfügung gestellt werden, von ÖVK-Publikationen und von wissenschaftlichen Beiträgen von anderen international bedeutenden Symposien. ÖVK-Mitglieder ohne Internetzugang erhalten ÖVK-Vortragstexte und ÖVK-Publikationen auf Anfrage in Papierform.
  • ÖVK-Mitglieder erhalten vorzeitig Informationen über ÖVK-Vorträge und -Symposien als auch über andere automobiltechnische Veranstaltungen.
  • ÖVK-Mitglieder erhalten kostenlos die Printversionen der Zeitungen von ARBÖ und/oder ÖAMTC.
  • ÖVK-Mitglieder erhalten Einladungen, Call for Papers und Programme zu nationalen und internationalen Veranstaltungen.
  • ÖVK-Mitglieder erhalten Schriften und Broschüren, die dem ÖVK für seine Mitglieder von anderen Firmen bzw. Organisationen zur Verfügung gestellt werden.
  • ÖVK-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen bei ausgewählten Zeitschriften der Springer Automotive Media (ATZ, MTZ, ATZelektronik, ATZproduktion).
  • ÖVK-Mitglieder erhalten eine ermäßigte Teilnahmegebühr bei kostenpflichtigen ÖVK-Veranstaltungen.
  • ÖVK-Mitglieder erhalten 20% Ermäßigung im FISITA Bookstore auf ausgewählte Titel und Publikationen sowie auf alle Veröffentlichungen in der "Technical Papers Database”.
  • ÖVK-Mitgliedern werden Sonderkonditionen beim Beitritt zum SAE International, USA eingeräumt (50% Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag, keine Aufnahmegebühr).

3. Welche Arten der Mitgliedschaft gibt es?

Arten der Mitgliedschaft:

  • Ordentliche Mitglieder
  • Studentische Mitglieder
  • Korrespondierende Mitglieder

4. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft:
Jahresbeitrag für Ordentliche Mitglieder ab 2024:

  • Juristische Personen (Firmenmitgliedschaften): € 350.-
  • natürliche Personen: € 85.-
  • Studierende: € 25.-

Korrespondierende Mitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.

5. Gibt es für Studenten und Studentinnen einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag?

Studierende bezahlen einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag von € 25.-/Jahr.
Ein Nachweis des Studiums (Inskriptionsbestätigung) ist erforderlich.

6. Wie kann ich Mitglied des Österreichischen Vereins für Kraftfahrzeugtechnik werden?

Die Aufnahme in den Verein kann durch Übermittlung des Beitrittsformulars auf der Webseite des Vereins, anschließender Prüfung und schriftlicher Bestätigung durch den ÖVK erfolgen.

Das Beitrittsformular finden Sie hier, eine Anmeldung ist nur online möglich.

7. Welche Pflichten habe ich als Mitglied des Österreichischen Vereins für Kraftfahrzeugtechnik?

Allen Mitgliedern im ÖVK kommen folgende Pflichten zu:

  • Förderung des Vereinszweckes
  • Wahrung des Ansehens des Ingenieurstandes
  • pünktliche Leistung des Mitgliedsbeitrages

8. Wie erhalte ich meine Zugangsdaten für den Mitgliederbereich?

Jedes Mitglied erhält beim Eintritt in den Österreichischen Verein für Kraftfahrzeugtechnik eine Mitgliedskarte, auf der alle notwendigen Informationen vermerkt sind. Die Zugangsdaten und die Mitgliedskarte behalten ihre Gültigkeit bis zum Austritt aus dem Verein.

9. Beendigung der Mitgliedschaft?

Das Ende der Mitgliedschaft und damit die Aufhebung der mit ihr verbundenen Rechte und Pflichten, mit Ausnahme der Bezahlung bereits fällig gewesener Mitgliedsbeiträge, tritt ein durch:

  • Austritt
  • Ausschluss
  • Tod
  • Auflösung bei einer juristischen Person

Der Austritt aus dem Österreichischen Verein für Kraftfahrzeugtechnik kann nur zum Jahresende erfolgen und ist dem Vorstand spätestens 3 Monate vorher nachweislich bekannt zu geben.

Der Ausschluss aus dem Verein kann aus folgenden Gründen durch einen Mehrheitsbeschluss des Vorstands beschlossen werden:

  • bei Nichterfüllung der mit der Mitgliedschaft übernommenen Pflichten, oder
  • bei rechtskräftiger Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines anderen aus Gewinnsucht oder durch unehrenhaftes Verhalten begangenen Delikts oder
  • auf Vorschlag des Vorstandes und bei Zustimmung der Hauptversammlung mit 2/3 Mehrheit